ikr: Regierung verabschiedet Postulatsbeantwortung betreffend das Stimm- und aktive Wahlrecht für Auslandliechtensteiner
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Oktober die Postulatsbeantwortung betreffend das Stimm- und aktive Wahlrecht Liechtensteiner Staatsangehöriger im Ausland zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die Frage, ob das Stimm- und Wahlrecht für Auslandliechtensteiner dem Grundsatz nach eingeführt werden soll und welchen Einschränkungen ein solches Stimm- und Wahlrecht allenfalls unterworfen werden könnte, beschäftigt die Politik seit über 20 Jahren.
Mit dem vorliegenden Postulat wurde die Regierung eingeladen, die Einführung des Stimm- und aktiven Wahlrechts auf Landesebene von im Ausland wohnhaften liechtensteinischen Staatsangehörigen sowie allfällige Einschränkungen dieses Rechts umfassend zu prüfen.
In der Postulatsbeantwortung werden nicht nur die Argumente für und gegen die Einführung eines Stimm- und aktiven Wahlrechts für Auslandliechtensteiner aufgelistet und entsprechend gewichtet, sondern es wird unter Verweis auf die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere auch aufgezeigt, weshalb es aus Gründen demokratiepolitischer Natur angemessen erscheint, das Auslandstimm- und Wahlrecht sachgerechten Schranken zu unterwerfen.
Im weiteren zeigt die Regierung dem Landtag in der Postulatsbeantwortung auf, wie eine den liechtensteinischen Gegebenheiten Rechnung tragende Lösung, die sowohl die im Landtag geäusserten Bedenken berücksichtigt als auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Rechtsgleichheit und Willkürfreiheit entspricht und überdies mit angemessenem Aufwand durchführbar wäre, dem Grundsatz nach ausschauen könnte. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass eine Neuregelung der geltenden Rechtslage eine Verfassungsänderung und entsprechend breite politische Akzeptanz bedingen würde. Der Landtag wird die Postulatsbeantwortung voraussichtlich in seiner Sitzung im Dezember behandeln.
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