Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassung zur Abänderung des Steuergesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2013 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Steuergesetzes genehmigt. Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen mehrere der vom Landtag im Rahmen des Massnahmenpakets III grundsätzlich befürworteten Massnahmen zur Erhöhung der Steuereinnahmen umgesetzt werden.

Im Bereich der Ertragssteuern für juristische Personen hat der Landtag die Regierung beauftragt, eine Alternative zur Entkoppelung des Sollertrags und des Eigenkapitalzinsabzugs auszuarbeiten, welche eine vergleichbare Wirkung erzielt. Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen traf sich sodann mit Vertretern der Wirtschaftsverbände. Gemeinsam wurde eine alternative Lösung erarbeitet, welche eine Korrektur bei der Bemessungsgrundlage vorsieht. Bei der Ermittlung des modifizierten Eigenkapitals soll zusätzlich zu den übrigen Abzügen ein Abzug in der Höhe von 6% aller Vermögenswerte vorgenommen werden, womit zusätzliche Steuereinnahmen von rund 12 Mio. Franken erwartet werden. Ebenfalls sollen alle Ertragssteuerpflichtigen der Mindestertragssteuerpflicht unterstellt werden. Weiteres ist eine Verpflichtung zur Absteuerung der Altreserven bis Ende 2015 vorgesehen.

Im Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer wird vorgeschlagen, dass die Steuereinnahmen eines Teils der beschränkt Steuerpflichtigen gänzlich dem Land zufliessen sowie dass die Abzugsmöglichkeiten für Einkäufe in Einrichtungen der beruflichen Vorsorge beschränkt werden soll.

Bei der Anwendung des neuen Steuergesetzes hat sich gezeigt, dass bei einzelnen Bestimmungen Präzisierungen bzw. gegenseitige Anpassungen der Bestimmungen für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige vorzunehmen sind. Zudem wird insbesondere eine Präzisierung bei der Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds, eine 5-jährige Frist für die Nachversteuerung von verrechneten Verlusten von Gruppenmitgliedern und ausländischen Betriebsstätten vorgeschlagen.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 24. Januar 2014. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. auf der Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 04.12.2013 – 09:25

    ikr: Zertifizierte "Erfahrung fürs Leben"

    Vaduz (ots/ikr) - 75 Lernende und 70 Unternehmen aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Italien und der Schweiz haben 2013 am Lehrlings-Austauschprogramm xchange teilgenommen. Am 15. November 2013 erhielten Sie im Ehrensaal des Deutschen Museums in München ihre Zertifikate. Das Projekt xchange wurde 2001 von der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) und der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge-Alp) aus der ...

  • 04.12.2013 – 09:22

    ikr: Richard Quaderer wird neuer Geschäftsführer von RhySearch

    Vaduz (ots/ikr) - Der Verwaltungsrat von RhySearch, dem Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal, hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2013 Richard Quaderer zum neuen Geschäftsführer gewählt. RhySearch wurde 2013 ins Leben gerufen mit dem Ziel, die Innovationskraft der regionalen Industrie gezielt zu stärken. Träger sind der Kanton St.Gallen und das Fürstentum Liechtenstein. Gemeinsam mit der regionalen ...

  • 04.12.2013 – 09:11

    ikr: Magerstandorte Liechtensteins / Einladung zur Veranstaltung

    Vaduz (ots/ikr) - Was haben das Ruggeller Riet, die Mareewiesen in Vaduz und die Grünflächen rund um Tuass in Triesen gemeinsam? Alles sind bekannte Magerstandorte und Hotspots der Biodiversität. Doch es gibt noch weit mehr solcher artenreichen, trockenen Magerwiesen und -weiden sowie Feuchtflächen in Liechtenstein. Im Auftrag des Amts für Umwelt hat sich ein sechsköpfiges Forscherteam auf die landesweite Suche nach ...