ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesundheitsgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Februar 2014 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesundheitsgesetzes zu Handen des Landtags verabschiedet. Dieser beinhaltet eine Übergangsregelung für die Ausübung des Dentistenberufes in Liechtenstein.
Der Landtag hatte am 22. November 2012 eine Abänderung des Gesundheitsgesetzes beschlossen. Hintergrund war ein von der EFTA-Überwachungsbehörde ESA gegen Liechtenstein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren.
Die am 1. März 2013 in Kraft getretene Gesetzesnovelle hätte zur Folge gehabt, dass ab diesem Zeitpunkt die Ausübung des Dentistenberufes in Liechtenstein nicht mehr erlaubt gewesen wäre. Der einzigen in Liechtenstein davon betroffenen Person wäre die gesetzliche Grundlage für die Ausübung ihres Berufes genommen worden.
Der Staatsgerichtshof hob mit Urteil vom 2. September 2013 das Gesetz vom 22. November 2012 über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes, LGBl. 2013 Nr. 4, als verfassungswidrig auf und äusserte die Rechtsansicht, dass eine Übergangsbestimmung vorgesehen werden soll. Dadurch soll die betroffene Person bis zur Erreichung ihres ordentlichen Pensionsalters weiterhin den Dentistenberuf ausüben dürfen. Mit Ausnahme dieser Übergangsregelung soll der Dentistenberuf in Liechtenstein auch weiterhin nicht mehr zugelassen sein.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag entspricht die Regierung der Rechtsauffassung des Staatsgerichtshofes. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Berichte und Anträge) bezogen werden.
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