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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Littering: Regierung erlässt Ordnungsbussenkatalog

Vaduz (ots/ikr) -

Laut Umweltschutzgesetz können Übertretungen von Umweltschutzvorschriften in einem vereinfachten Verfahren mit Ordnungsbussen geahndet werden. Die Regierung ist beauftragt, mit Verordnung die Liste der Übertretungstatbestände aufzustellen, die durch Ordnungsbussen zu ahnden sind und die Höhe der Bussen festzulegen. Die entsprechende Verordnung wurde von der Regierung an ihrer Sitzung vom 4. Februar 2014 erlassen.

Das achtlose oder auch willentliche Wegwerfen von Abfällen auf öffentlichen Plätzen, Strassen oder in der Natur - auch als "Littering" bekannt - belastet die Umwelt, lässt die Reinigungskosten der öffentlichen Hand ansteigen und stört die Bevölkerung. In den vergangenen Jahren wurde das Littering insbesondere in Siedlungsräumen immer mehr zum Problem. Mit der vorliegenden Verordnung über Ordnungsbussen nach dem Umweltschutzgesetz (OBV-USG) wird den Polizeiorganen von Land und Gemeinden ermöglicht, bei geringen Verstössen gegen abfallrechtliche Bestimmungen (z.B. das Zurücklassen, Wegwerfen oder Ablagern von Kleinabfällen wie Dosen, Verpackungen und Zigarettenstummeln oder das Verbrennen von organischen Abfällen bis zu einem bestimmten Volumen) direkt vor Ort im vereinfachten Verfahren eine Busse auszusprechen.

Die Einführung der OBV-USG stellt keine Verschärfung der geltenden Rechtslage dar. Jedoch ist das Verfahren kürzer, günstiger und nicht zuletzt auch für den Betroffenen angenehmer. Ein solches vereinfachtes Verfahren wird beispielsweise bereits bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften sehr erfolgreich praktiziert.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83

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