ikr: Verordnung über die Bereitschaftspolizei angepasst
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 20. Mai die Abänderung der Verordnung über die Bereitschaftspolizei genehmigt. Die Anpassung der Verordnung wurde notwendig, da die Vorschriften über das Aufnahmeverfahren von Bereitschaftspolizisten in der Praxis Regelungslücken offenbarten und zu Unklarheiten führten. Mit der Teilrevision der Verordnung werden nun einzelne Bestimmungen betreffend den Rekrutierungsprozess und die Anstellungserfordernisse präzisiert und an zwischenzeitlich gemachte praktische Erfahrungen angepasst. Ebenso werden die Modalitäten für die Beendigung des Dienstverhältnisses neu geregelt. Die Abänderung der Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
Kontakt:
Landespolizei
Bruno Gstöhl
T +423 236 78 39