ikr: Geldwäschereibekämpfung in Liechtenstein: Gutes Zeugnis durch den Internationalen Währungsfonds
Vaduz (ots/ikr) -
Die Stabsstelle Financial Intelligence Unit präsentierte am 23. Mai 2014 den Jahresbericht 2013 und informierte dabei auch aktuell über den Ausgang des Länderexamens durch den Internationalen Währungsfonds und Moneyval.
Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Rechtshilfe: Signifikante Fortschritte
2013 war für die Stabsstelle FIU (SFIU) ein anspruchsvolles Jahr. Von der Regierung mit der Leitung der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Proliferation, der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäscherei (PROTEGE) betraut, oblag der SFIU in dieser Funktion die Leitung der Länderevaluation durch den Internationalen Währungsfonds und Moneyval. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt nun vor: Die rechtlichen Grundlagen in Liechtenstein sind weitgehend mit dem globalen Standard zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung konform. "Liechtenstein wird vom Internationalen Währungsfonds ein grundsätzlich gutes Zeugnis ausgestellt. Insbesondere bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und bei der Rechtshilfe wurden in den letzten Jahren signifikante Fortschritte erzielt", betonte Daniel Thelesklaf als Leiter Stabsstelle Financial Intelligence Unit bei der Präsentation das Jahresberichts in Vaduz.
Aktive Umsetzung der Empfehlungen
Handlungsbedarf besteht laut Internationalem Währungsfonds bei der Harmonisierung der Berufsgeheimnisse mit den Sorgfaltspflichten, bei der Klarstellung der Auskunftsrechte der zuständigen Behörden, bei der Effektivität der Strafverfolgung und bei der Erhöhung der Transparenz bei Gesellschaften und Rechtsträgern. Liechtenstein hat die ersten Umsetzungen der Empfehlungen bereits in die Wege geleitet und wird, wie von Moneyval gefordert, in zwei Jahren einen entsprechenden Fortschrittsbericht vorlegen. Gleichzeitig beginnen die Arbeiten zur Umsetzung des neuen, seit 2012 geltenden internationalen Standards.
Kontinuität bei der Stabsstelle FIU
Inhaltlich stand das Jahr 2013 für die Stabsstelle FIU - wie im Vorjahr - im Zeichen der Kontinuität. Die Zahl der erstatteten Verdachtsmitteilungen und anderer Meldungen war unverändert hoch. Während die Anzahl der Verdachtsmitteilungen leicht abnahm, stieg die Anzahl der Meldungen nach dem Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) leicht an.
Leicht sinkende Zahl der Verdachtsmitteilungen
Insgesamt wurden 293 Verdachtsmitteilungen nach dem Sorgfaltspflichtgesetz an die SFIU gerichtet (minus 8% im Vergleich zu 2012). Davon stammen 185 (63%) von Banken, 51 aus dem Treuhandsektor (17%), 21 von Zahlungsdienstleistern (7%) und 16 von Versicherungsunternehmen (5%). 10 Verdachtsmitteilungen (3%) wurden von anderen Behörden übermittelt. Keine Verdachtsmeldungen erfolgten von den Wirtschaftsprüfern. Von diesen 293 Verdachtsmitteilungen wurden 62% (im Vorjahr 60%) an die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Vermögensdelikte im Vordergrund
Bei den vermuteten Vortaten stehen wie in den Vorjahren die Vermögensdelikte (namentlich Betrügereien und Veruntreuungen) im Vordergrund. Die Anzahl der Meldungen wegen möglicher Korruptionsgelder nahm leicht ab, blieb aber über dem Durchschnitt der Vorjahre. Bei den involvierten Personen hat sich der Trend der vergangenen Jahre (Zunahme von Personen aus Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion) weiter leicht verstärkt.
Kontakt:
Stabsstelle FIU
Daniel Thelesklaf, Leiter
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