ikr: Regierung genehmigt Abänderung des Arzttarifs zur Entlastung der OKP
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Juli 2014 den Antrag der Liechtensteinischen Ärztekammer und des Liechtensteinischen Krankenkassenverbands zur Abänderung des Arzttarifs zur Kenntnis genommen und genehmigt. Mit der Anpassung der 20 umsatzstärksten Positionen im Liechtensteinischen Arzttarif sollen CHF 2 Mio. zur Entlastung der OKP eingespart werden.
Die mit der Tarifrevision zwingend verknüpfte Forderung nach einer Aufhebung der Beschränkung der Tarifposition "kleiner Neurostatus" auf Fachärzte wurde mit der Vorgabe verbunden, dass die Tarifpartner in diesem Bereich genaue Spezifikationen unterlegen, welche eine missbräuchliche Abrechnung verhindern.
Die Regierung dankt den Verbänden für die erfolgreichen Verhandlungen zur Entlastung der Prämienzahler. Die Abänderung des Arzttarifs tritt per 1. August 2014 in Kraft.
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