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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stellungnahme der Regierung zur Reform des Namensrechts verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat kürzlich die Stellungnahme zur Reform des Namensrechts verabschiedet. Die Stellungnahme wird vom Landtag voraussichtlich im September 2014 in 2. und abschliessender Lesung behandelt werden. Die Reform soll sodann gleichzeitig mit der Reform des Kindschaftsrechts auf den 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Im Rahmen der 1. Lesung, welche am 10. April 2014 stattgefunden hat, wurde die Vorlage vom Landtag ausdrücklich begrüsst und gleichzeitig einige inhaltliche Fragen gestellt sowie einige Diskussionspunkte aufgeworfen.

Die Fragen betreffen hauptsächlich das Namensrecht eingetragener Partner, die erweiterten verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung sowie die Zustimmungsrechte der Eltern bei einer Namensänderung der Kinder und wurden umfassend in der Stellungnahme beantwortet.

"Mittels dieser Reform soll das liechtensteinische Namensrecht auf einen zeitgemässen und den liechtensteinischen Verhältnissen entsprechenden Standard gebracht werden. Mit der Vorlage wird insbesondere den Bedürfnissen der Praxis sowie der Bevölkerung nachgekommen. Die Berücksichtigung der Anliegen von eingetragenen Partnern sollen im Rahmen einer separaten Vorlage berücksichtigt werden, welche zeitnah ausgearbeitet werden soll," teilte Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer anlässlich der Verabschiedung der Stellungnahme mit.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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