ikr: StGH-Urteil 2014/29 betreffend Warnungsentzüge von Führerausweisen
Vaduz (ots/ikr) -
Der Staatsgerichtshof (StGH) entschied am 2. September 2014, dass einer Individualbeschwerde betreffend den Warnungsentzug des Führerausweises durch die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz Folge gegeben wird. Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichtshofes wurde aufgehoben und die Rechtssache unter Bindung an die Rechtsansicht des Staatsgerichtshofes zur neuerlichen Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Der StGH begründete sein Urteil im Wesentlichen damit, dass im Beschwerdefall das Grundrecht auf persönliche Freiheit nach Art. 32 Landesverfassung mangels einer gesetzlichen Grundlage für einen Warnungsentzug wegen einer Auslandtat verletzt sei.
Widerruf der Warnungsentzüge und Einstellung laufender Verfahren
Als Konsequenz aus dem Urteil des StGH sind alle derzeit verfügten Warnungsentzüge zu widerrufen. Alle laufenden Verfahren werden eingestellt. Die eingezogenen Führerausweise werden von der MFK anfangs nächster Woche per Post zugestellt. Die für den Erlass der Verfügung erhobenen Kosten in Höhe von CHF 150.- werden zurückerstattet. Insgesamt sind in Liechtenstein ca. 90 Personen von dieser Praxisänderung betroffen. Der Entscheid des StGH entfaltet keine Rückwirkung in Bezug auf bereits durchgeführte und abgelaufene Entzüge.
Das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport hat zusammen mit der MFK nach Eingang des Urteils anfangs Oktober 2014 umgehend die notwendigen Massnahmen zu dessen Umsetzung in die Wege geleitet und wird in diesem Zusammenhang u.a. eine entsprechende Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes vorbereiten.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Fidel Frick, Amtsleiter Motorfahrzeugkontrolle
T +423 236 75 00