ikr: Abänderung Waldgesetz
Vaduz (ots/ikr) -
Das Waldgesetz und das Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens enthalten in bestimmten Bereichen konkurrierende Bestimmungen. Deshalb hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2014 beschlossen, dem Landtag einen Bericht und Antrag auf Abänderung des Waldgesetzes vorzulegen. Demnach sollen bestimmte Gehölze im Sinne der Begriffsdefinition des Waldgesetzes nicht mehr als Wald gelten. Dies betrifft mit Waldbäumen und Sträuchern bestockte Flächen, die geschaffen werden, um die Lebensräume für wild lebende Pflanzen und Tiere zu vergrössern und zu vernetzen.
Bislang gilt jede Bestockung mit Waldbäumen und Sträuchern, die mehr als 250 Quadratmeter Fläche beansprucht, als Wald, sofern sie die weiteren Voraussetzungen des Waldgesetzes erfüllt. Dies führte zu Konflikten mit dem Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens, welches besagt, dass der Landwirtschaftszone zugeordnetes Land weder zweckentfremdet noch vermindert werden darf.
Die notwendige Ergänzung des Waldgesetzes wird auch zum Anlass genommen, um kleinere Gesetzeslücken zu schliessen bzw. Unstimmigkeiten zu beheben, die sich im Verlauf der Jahre seit der Inkraftsetzung des Waldgesetzes im Jahre 1991 ergeben haben. Entsprechend sollen verschiedene Bestimmungen des Waldgesetzes an die heute geltende Praxis angepasst werden.
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