ikr: EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher: Regierung genehmigt Vernehmlassungsbericht
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2014 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes und zur Schaffung eines Gesetzes über Fernabsatz- und ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge genehmigt.
Die Richtlinie legt neue, verbindliche Standards für Verbraucherrechte im Bereich bestimmter Verträge fest. Im Schwerpunkt betrifft die Richtlinie allgemeine Vorschriften für die gemeinsamen Aspekte von Fernabsatz (z.B. Online-Handel) sowie von ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (sogenannte Haustürgeschäfte). So gilt künftig für Online-Geschäfte in vielen Fällen europaweit ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 19. Dezember 2014. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. auf der Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Tatjana Hadermann
T +423 236 64 43