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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Postulatsbeantwortung zur Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Gemeindebürgerrechts

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Oktober die Postulatsbeantwortung zur Bedeutung und Sinnhaftigkeit des Gemeindebürgerrechts und der Bürgergenossenschaften zuhanden des Landtags verabschiedet.

Der Landtag hatte das Postulat im April mit 13 Stimmen an die Regierung überwiesen und diese eingeladen zu prüfen, ob das Gemeindebürgerrecht vereinfacht werden kann, ob es überhaupt noch notwendig ist und ob der Heimatschein abgeschafft werden kann. Begründet wurde das Postulat im Wesentlichen mit der Beseitigung von Ungleichbehandlungen und dem Abbau von Bürokratie. Im Zuge der Landtagsdebatte wurde der Auftrag um die Prüfung der Sinnhaftigkeit der Bürgergenossenschaften ergänzt.

Das Gemeindebürgerrecht ist kulturell, traditionell und historisch gewachsen. So verdeutlichte auch die Diskussion im Landtag, dass die Frage um die Neugestaltung oder Abschaffung des Gemeindebürgerrechts in erster Linie ein emotional behaftetes Thema ist. Die Regierung beauftragte das Liechtenstein-Institut mit der Prüfung der im Postulat aufgeworfenen Fragen. Im vorliegenden Bericht werden zum einen die historischen Hintergründe und die Rechtsgrundlagen des Gemeindebürgerrechts und der Bürgergenossenschaften dargestellt und zum anderen die Optionen für eine Neuregelung des Rechtsinstituts des Gemeindebürgerrechts sowie deren Auswirkungen aufgezeigt.

Der Landtag wird die Postulatsbeantwortung voraussichtlich in seiner Sitzung im Dezember behandeln.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Claudia Gerner
T +423 236 65 93

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