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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke beschlossen

Vaduz (ots/ikr) -

Am 15. Januar 2015 wurde die Verteidigung der Wechselkursuntergrenze von Schweizer Franken zum Euro von 1.20 von der Schweizerischen Nationalbank nach rund 3 Jahren auf-gegeben. Als Resultat wurde der Franken gegenüber dem Euro noch stärker, pendelte phasenweise bei unter 1 Franken zum Euro und hat sich in den letzten Wochen auf rund 1.07 stabilisiert.

Der liechtensteinische Werkplatz ist stark exportorientiert, wobei die Exporte in den Euro-raum den mit knapp 60% der Gesamtexporte grössten Anteil darstellen, gefolgt von den USA mit knapp 10% der Exporte. Lieferungen in die Schweiz gelten nicht als Exporte. Somit nimmt der Wechselkurs des Frankens zum Euro sowohl für den Werkplatz als auch für den Staat aufgrund des mit den Exporten verbundenen Steuersubstrats eine zentrale Rolle ein.

Um die markanten Auswirkungen der neuen Frankenstärke für das heimische Gewerbe und die Industrie abzufedern hat die Regierung an ihrer Sitzung vom 17. März 2015 erste Massnahmen verabschiedet. So soll einerseits kurzfristig das diesjährige Budget für die sog. Innovations- und Exportchecks zu Lasten anderer Budgetpositionen verdoppelt werden, und andererseits im Herbst 2015 entschieden werden, ob die für 1.1.2016 geplante Erhöhung der Energieförderabgabe auf den 1.1.2017 verschoben wird.

Sollte der Wechselkurs des Euro per 1. Oktober 2015 unter 1.10 Franken liegen, würde die geplante Erhöhung der Förderabgabe auf Strom von 1 auf 1.5 Rappen pro Kwh, welche ursprünglich auf den 1.1.2016 vorgesehen war, um mindestens ein Jahr auf frühestens 1.1.2017 verschoben werden.

Die bereits mehrfach lancierten "Innovations- und Exportschecks" erfreuen sich bei den KMU auf dem Werkplatz Liechtenstein grosser Beliebtheit. Beide "Schecks" sind niederschwellige Angebote für KMU, zusammen mit Forschungsinstitutionen ein Projekt auf konkrete Machbarkeit zu untersuchen, Messreihen durchführen zu lassen, Prototypen zu entwickeln oder im Bereich Exportförderung Beratung zu erhalten. Die "Innovations- und Exportchecks" sind eine Massnahme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes und bringen sofort spürbare Effekte. Die neue zusätzliche Tranche von Innovations- und Exportchecks könnte konkret zur Evaluierung von neuen Absatzmärkten, beispielsweise im Sinne einer Verlagerung von Exporten aus dem Euro- in den Dollarraum, unter Nutzung der Freihandelsabkommen, dienen.

Weiters wurde das Wirtschaftsministerium beauftragt, behördenseitige Massnahmen zur Verbesserung der Liquiditätssituation von Unternehmen zu prüfen, wobei diese Massnahmen verschiedene Ministerien betreffen.

Das Wirtschaftsministerium möchte ausserdem auf die Unterstützung seitens des Amts für Volkswirtschaft hinweisen, welches bei Importrestriktionen, welche die Verweigerung von direkten, günstigeren Importen aus dem Euroraum (beispielsweise unter Verweis auf schweizerische Generalimporteure) betreffen, Unterstützung bietet. Direktimport-Restriktionen aus dem Euro-Raum nach Liechtenstein sind nicht mit dem EWR-Abkommen konform und können mit Unterstützung der staatlichen Stellen erfolgreich bekämpft werden.

Die Regierung wird die Entwicklung des Wechselkurses Franken - Euro weiterhin aufmerksam verfolgen und weitere Massnahmen zur Stärkung des Standorts Liechtenstein prüfen.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Simon Biedermann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 76 68

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