ikr: Bericht der Regierung an den Landtag betreffend die Abänderung des Organismengesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
In ihrer Sitzung vom 21. April 2015 hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Organismengesetzes verabschiedet.
Aufgrund von Änderungen im EWR-rechtlichen Umfeld ist eine Anpassung des bestehenden Gesetzes notwendig. Zudem müssen aufgrund der Einbindung in den schweizerischen Wirtschaftsraum neue bzw. abgeänderte schweizerische Bestimmungen nachvollzogen werden, da diese den Warenverkehr betreffen.
Mit pathogenen Organismen darf wegen ihrer Gefährlichkeit für Umwelt und Mensch nur in geschlossenen Systemen umgegangen werden. Diese Verpflichtung wird nun auf den Umgang mit bestimmten gebietsfremden Organismen, bei welchen ein erwiesenes Schadenpotenzial für die Umwelt besteht, ausgeweitet. Für die Tätigkeit mit solchen gebietsfremden Organismen sind gegebenenfalls Anmeldevorschriften einzuhalten oder Bewilligungen einzuholen.
Weitere Änderungen gegenüber dem bestehenden Gesetz sind für den Umgang mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren und der Entsorgung von Aushub, der mit invasiven gebietsfremden Organismen belastet ist, vorgesehen.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83