ikr: Regierung verabschiedet Interpellationsbeantwortung betreffend das liechtensteinische Krankenversicherungsgesetz
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat die Interpellationsbeantwortung vom 9. Februar 2015 betreffend das liechtensteinische Krankenversicherungsgesetz verabschiedet. Die Interpellanten beziehen sich auf die Postulatsbeantwortung der Regierung vom Oktober 2014 betreffend die Einführung des schweizerischen Tarifsystems TARMED und stellten weiterführende Fragen betreffend den in der Postulatsbeantwortung ausgeführten Vor- und Nachteilen eines eigenständigen liechtensteinischen Arzttarifs. Dabei wurden insbesondere die für die Nutzung und Pflege eines autonomen Arzttarifs aufzubringenden Kosten hinterfragt. Weiter wurden Fragen zu der Zusatzversicherung für freie Arztwahl ("OKP Plus") gestellt.
Mit der vorliegenden Interpellationsbeantwortung werden die Fragen der Interpellanten zur praktischen Anwendung sowie zu Regeln und deren Wirksamkeit im liechtensteinischen Arzttarif im Vergleich zum schweizerischen Arzttarif TARMED beantwortet. Weiter werden von der Regierung Ausführungen zu den Kosten der Erarbeitung und zukünftigen Pflege des liechtensteinischen Arzttarifs gemacht und die Fragen nach einem allfälligen Zeitplan sowie den Kosten einer allfälligen Einführung des TARMED beantwortet.
Die Regierung führt aus, dass das heute gültige Tarifsystem TARMED in der Schweiz generell als veraltet betrachtet wird und dass sowohl seitens der Leistungserbringer als auch der Krankenkassenverbände das Bedürfnis besteht, die Leistungen basierend auf neuesten Daten und aktuellen Behandlungsmethoden betriebswirtschaftlich korrekt und sachgerecht neu zu bewerten. Über Vorgehensweise und Ziele bestehen derzeit bei den Anspruchsgruppen in der Schweiz teilweise noch unterschiedliche Auffassungen, die Notwendigkeit der Überarbeitung wird aber nicht in Frage gestellt. Die Arbeiten haben schon begonnen und es ist damit zu rechnen, dass in nächster Zeit in der Schweiz eine stark überarbeitete Version des TARMED entsteht, in welcher unter anderem auch realistische Zeiten für die einzelnen Leistungen hinterlegt werden sollen.
Die Interpellationsbeantwortung ist auf der Homepage des Ministeriums für Gesellschaft unter www.regierung.li zum Download erhältlich.
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10