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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bestandsaufnahme und Überwachungsprogramm für die Gewässer in Liechtenstein

Vaduz (ots/ikr) -

Am 28. April hat Liechtenstein im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie den Bericht "Bestandsaufnahme und Überwachungsprogramm" vorgelegt. Der Bericht gibt einen Überblick über den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Zudem geht er auf die wirtschaftliche Bedeutung von Wasser ein. Der Bericht umfasst des Weiteren ein Überwachungsprogramm und eine Einschätzung, ob die ökologischen Qualitätsziele erreicht werden können.

EU-Wasserrahmenrichtlinie

Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurden im Jahr 2000 umfassende Ziele für den Schutz und die Wiederherstellung der aquatischen Ökosysteme als Grundlage für die langfristige und nachhaltige Nutzung von Wasser durch Menschen, Unternehmen und die Natur eingeführt. Mit der Richtlinie wird ein ganzheitlicher, integrierter und einzugsgebietsbezogener Ansatz verfolgt. Das Ziel ist ein guter Zustand für alle Gewässer. Die Richtlinie legt entsprechend zum einen ein Verschlechterungsverbot fest, zum andern ein Verbesserungsgebot für jene Gewässer, die dem Ziel nicht entsprechen. Die Wasserrahmenrichtlinie schafft so einen internationalen Ordnungsrahmen und gilt aufgrund des EWR-Abkommens auch für Liechtenstein. Die Vorgaben der Richtlinie wurden 2011 in die nationale Gesetzgebung übernommen.

Aktuelle Situation in Liechtenstein

Liechtenstein kann bisher vor allem im qualitativen Gewässerschutz gute Erfolge verzeichnen. Die grossen Investitionen von Land und Gemeinden in das Leitungssystem und die Abwasserreinigung der letzten Jahrzehnte zeigen ihre Wirkung. Als positiv ist auch die Situation der Liechtensteiner Grundwasserkörper zu beurteilen. Defizite bestehen bei den Oberflächengewässern, insbesondere in ihrer strukturellen Ausgestaltung. Zu geradlinig und strukturarm sind unsere Bäche. Ohne weitere Massnahmen wird der angestrebte gute ökologische Zustand bei vielen Gewässern nicht erreicht werden können.

In weiterer Folge sind bis 2016 der Bewirtschaftungsplan und das zugehörige Massnahmenprogramm zu erstellen. Im Sinne des Verbesserungsgebots der Richtlinie sind vermehrt Anstrengungen gefordert, die Liechtensteiner Gewässer nicht nur im Sinne des Hochwasserschutzes und der Siedlungsentwässerung zu bewirtschaften, sondern auch die ökologische Funktionsfähigkeit durch eine Verbesserung der Morphologie zu erhöhen. Umweltministerin Marlies Amann-Marxer betont: "Dafür wird ein grosses Engagement von uns allen notwendig sein. Für einen langfristigen Schutz der Gewässer und die Sicherstellung der verschiedenen Bedürfnisse ist dieser Einsatz unabdingbar."

Der Bericht kann über die Internetseite des Amtes für Umwelt heruntergeladen werden: http://www.llv.li/#/11492/fliessgewasser.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Roland Jehle, Amt für Umwelt
T +423 236 64 19

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