ikr: Vernehmlassungsvorlage zur Ausweitung der Rechtshilfe im Fiskalbereich
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an der Sitzung vom 30. Juni die Vernehmlassungsvorlage betreffend die Ausweitung der Rechtshilfe in fiskalischen Strafsachen verabschiedet.
Nach der geltenden Rechtslage ist die Rechtshilfe in Fiskalstrafsachen grundsätzlich unzulässig. Diese restriktive Rechtslage im Bereich der Rechtshilfe in Steuerstrafsachen ist gemäss den geltenden Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) anzupassen. Die vorgeschlagene Anpassung des Rechtshilfegesetzes dient auch der Umsetzung der Finanzplatz- und Steuerstrategie der Regierung.
Die Regierung schlägt vor, die Rechtshilfe in Fiskalstrafsachen im Einklang mit den internationalen Standards auszuweiten. Dazu soll der generelle Fiskalvorbehalt in Art. 51 Abs. 1 Ziff. 1 des Rechtshilfegesetzes (RHG) aufgegeben werden, wodurch das Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit auch für den Fiskalbereich gilt. Damit werden in Liechtenstein gerichtlich strafbare Fiskaldelikte wie Steuerbetrug rechtshilfefähig.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 7. August 2015. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder auf deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09