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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Geldwäschereibekämpfung in Liechtenstein: Zunahme der Korruptionsfälle

Vaduz (ots/ikr) -

Die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU) stellte am 31. August 2015 den Jahresbericht vor. Die Zahl der erstatteten Verdachtsmitteilungen und anderer Meldungen war auch 2014 unverändert hoch. Die Anzahl der Meldungen nach dem Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) stieg im Nachgang der Sanktionsmassnahmen als Folge der Ereignisse in der Ukraine stark an.

Insgesamt wurden 303 Verdachtsmitteilungen nach dem Sorgfaltspflichtgesetz an die SFIU gerichtet (plus 4% im Vergleich zu 2013). Davon stammen 192 (63%) von Banken, 63 aus dem Treuhandsektor (20%), 7 von Zahlungsdienstleistern (2%) und 21 von Versicherungsunternehmen (7%). 7 Verdachtsmitteilungen (2%) wurden von anderen Behörden übermittelt. Nur eine Verdachtsmeldung erfolgte von den Wirtschaftsprüfern, was wiederum ein sehr tiefer Wert ist. Von diesen 303 Verdachtsmitteilungen wurden 56% (im Vorjahr 62%) an die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Bei den vermuteten Vortaten stehen wie in den Vorjahren die Vermögensdelikte (namentlich Betrügereien und Veruntreuungen) im Vordergrund. Die Anzahl der Meldungen wegen möglicher Korruptionsgelder nahm deutlich zu. Die Stabsstelle FIU untersucht die Gründe und Auswirkungen dieser Zunahme und wird dazu bald einen gesonderten Bericht publizieren. Bei den involvierten Personen hat sich der Trend der Vorjahre (Zunahme von Personen aus Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion) weiter verstärkt.

Im Berichtsjahr kam es zu einer Reihe von Fällen, in denen die Verdachtsmitteilung zu spät erstattet wurde. Dabei erfolgte die Mitteilung erst, nachdem der betreffende Kunde verhaftet wurde oder nachdem ein Rechtshilfeersuchen eintraf, obwohl schon davor Anhaltspunkte für Geldwäscherei bestanden. Diese wurden in diesen Fällen entweder nicht erkannt, nicht abgeklärt oder die Dauer der Abklärung dauerte unverhältnismässig lange. Die frühe Erkennung möglicher Geldwäscherei ist eine Massnahme zum Schutz des Finanzplatzes vor Missbrauch durch Kriminelle. Deshalb ist eine rechtzeitige Reaktion auf mögliche Anhaltspunkte von grosser Bedeutung. Die Stabsstelle FIU wird der Durchsetzung dieser Normen künftig mehr Beachtung schenken, um die Missbrauchsbekämpfung weiter zu stärken.

Kontakt:

Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU)
Daniel Thelesklaf, Leiter
T +423 236 61 20
T +41 79 138 3890

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