ikr: Beteiligung Liechtensteins am ersten und zweiten Relocation-Programm der EU
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. Oktober 2015 beschlossen, dass sich Liechtenstein freiwillig an dem im Juli 2015 von der Europäischen Union beschlossenen ersten Relocation-Programm und dem im September 2015 beschlossenen zweiten Relocation-Programm zur Umsiedlung von besonders schutzbedürftigen Personen aus Italien und Griechenland beteiligt.
Diese zwei Relocation-Programme wurden von der Europäischen Union als Sofortmassnahme zur Entlastung von Italien und Griechenland bei der Bewältigung der derzeitigen Flüchtlingskrise auf der Grundlage der Notfallklausel in Artikel 78 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung am ersten Relocation-Programm der EU zur Umsiedlung von 40'000 schutzbedürftigen Personen nimmt Liechtenstein 11 Personen auf. Am zweiten Relocation-Programm, welches die Umsiedlung von 120'000 schutzbedürftigen Personen vorsieht, beteiligt sich Liechtenstein durch die Aufnahme von 32 Personen. Insgesamt wird Liechtenstein also voraussichtlich 43 Personen aufnehmen. Die Anzahl entspricht dem für diese Umverteilung beschlossenen Verteilschlüssel der EU. Auch die Schweiz beteiligt sich an den beiden Relocation-Massnahmen der EU.
Die genauen Übernahmemodalitäten sowie ein Zeitplan für die Übernahme der Asylsuchenden aus Griechenland und Italien stehen noch nicht fest. Die Einzelheiten für die freiwillige Teilnahme Liechtensteins an den beiden temporären Relocation-Programmen der EU müssen noch geklärt werden. Sicher ist jedoch, dass nur Asylsuchende mit einer Nationalität verteilt werden, deren durchschnittliche Anerkennungsquote in der EU über 75 Prozent beträgt.
Die freiwillige Beteiligung Liechtensteins am Umverteilungsmechanismus der EU erfolgt im Sinne der gesamteuropäischen Solidarität und als Zeichen der Wertschätzung der Teilnahme Liechtensteins am Dublin-Abkommen. Ein funktionierendes Dublin-System hat für Liechtenstein nach Auffassung der Regierung grosse Bedeutung.
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