ikr: Stellungnahme der Regierung an den Landtag zur Ausweitung der Rechtshilfe im Steuerbereich
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2015 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung der Abänderung des Rechtshilfegesetzes betreffend die Ausweitung der Rechtshilfe in fiskalischen Strafsachen aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Die Gesetzesvorlage bleibt im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage unverändert. In ihrer Stellungnahme beantwortet die Regierung eine von einem Abgeordneten aufgeworfene Frage.
Nach der geltenden Rechtslage in Liechtenstein ist die Rechtshilfe in Fiskalstrafsachen grundsätzlich unzulässig. Die dazu bestehenden Ausnahmen sind inhaltlich und in Bezug auf den Kreis der Staaten, von denen solche Ersuchen akzeptiert werden, eng begrenzt. Diese restriktive Rechtslage soll durch Aufgabe des generellen Fiskalvorbehalts im Rechtshilfegesetz angepasst und die Rechtshilfe im Steuerbereich im Einklang mit den internationalen Standards ausgeweitet werden. Auf der Basis des Prinzips der beiderseitigen Strafbarkeit sollen in Liechtenstein gerichtlich strafbare Fiskaldelikte wie zum Beispiel Steuerbetrug neu rechtshilfefähig werden.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Katja Gey, Leiterin Stabstelle für Internationale Finanzplatzagenden
T +423 236 60 55