ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur MiFID II
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2015 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Banken und Wertpapierfirmen, des Gesetzes über die Vermögensverwaltung und weiterer Gesetze verabschiedet.
Die Anpassungen erfolgen im Rahmen des Umsetzungsprojektes zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente der Europäischen Union (MiFID II). Durch die MiFID II wird die in Liechtenstein im Jahr 2007 umgesetzte MiFID I-Richtlinie teilweise neu gefasst. Ziel der Neufassung ist, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter auszugestalten und den Anlegerschutz zu stärken. MiFID II und die dazu gehörige EU-Verordnung (MiFIR) bilden zusammen den Rechtsrahmen für die Anforderungen, die an Wertpapierfirmen, Handelsplätze, Datenbereitstellungsdienste und Drittlandfirmen gestellt werden, die Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten im EWR erbringen.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 7. Dezember 2015. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder auf deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09