ikr: Regierung nimmt zum Landwirtschaftsgesetz Stellung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2015 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Im Rahmen des Vollzugs des Landwirtschaftsgesetzes und seiner Verordnungen wurde in vier Bereichen Anpassungsbedarf festgestellt: Erstens soll es eine praxisgerechte Regelung für Bewirtschafter geben, die zum Zeitpunkt der Betriebsübernahme die Ausbildungsanforderungen noch nicht erfüllen. Zweitens soll die Betriebsanerkennung bei Erreichen des AHV-Alters nicht mit dem Geburtstag, sondern erst mit dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres enden. Drittens sollen die Möglichkeiten zum ökologischen Ausgleich auf Ackerland analog zur Schweiz erweitert werden. Und viertens sollen die Kosten der Lehrlingsausbildung, die von der Branche getragen werden, auf alle Landwirtschaftsbetriebe überwälzt werden.
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