ikr: Rechtsberatung für Asylsuchende - Neubestellung des gesetzlich vorgesehenen Rechtsberaters
Vaduz (ots/ikr) -
Im Zuge der Gesamtrevision des Asylgesetzes im Jahr 2012 (LGBl. Nr. 29/2012) wurde die Rechtsberatung für Asylsuchende neu geregelt. Gemäss Art. 13 AsylG trifft die Regierung die erforderlichen Massnahmen, um den Zugang zur Rechtsberatung für Asylsuchende sicher zu stellen und kann zu diesem Zweck Leistungsvereinbarungen mit unabhängigen Dritten abschliessen. Die Rechtsberatung für Asylsuchende umfasst im Wesentlichen die Erläuterung der Rechte und Pflichten von Asylsuchenden während der Dauer des Asylverfahrens sowie die Information über die Chancen eines weiteren Rechtsmittelzuges. Nicht umfasst ist dagegen die anwaltliche Vertretung der Asylsuchenden.
In ihrer Sitzung vom 17. November 2015 hat die Regierung aufgrund der Kündigung des bisherigen Rechtsberaters Philipp Wanger und nach entsprechender Ausschreibung und Durchführung des Bewerbungsverfahrens beschlossen, die Rechtsberatung für Asylsuchende im Rahmen einer Leistungsvereinbarung neu an Herrn Thomas Vogt, Rechtsanwalt in Vaduz, zu übertragen.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Stefanie Kranz
T +423 236 6023