ikr: Europäisches Aufsichtssystem im Finanzdienstleistungsbereich - erstes Übernahmepaket offiziell an EU-Seite übergeben
Vaduz (ots/ikr) -
Im Übernahmeprozess des Europäischen Aufsichtssystems im Finanzdienstleistungsbereich in das EWR-Abkommen und dessen Anwendung in den drei EWR/EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein wurde am 10. März 2016 das "erste Packet" offiziell an die EU-Seite übergeben. Das erste Packet umfasst 31 EU-Rechtsakte, konkret die EBA-, ESMA- und EIOPA-Verordnungen, die AIFM Richtlinie und deren EU-Durchführungsrechtsakte, die Verordnung über die Kreditratingagenturen (CRA) samt den EU-Durchführungsrechtsakten, die Short-selling Verordnung samt den EU-Durchführungsrechtsakten und die EMIR Verordnung.
Regierungschef Adrian Hasler zeigt sich erleichtert, dass die im Oktober 2014 gefundene politische Einigung im Rahmen des ECOFIN Ministerrats gemeinsam mit der EU in vielen Verhandlungsrunden nun endlich Früchte trägt und die EWR-Übernahmebeschlüsse finalisiert werden konnten.
"Das ist ein weiterer Meilenstein in diesem äusserst schwierigen Prozess", so Regierungschef Adrian Hasler. "Positiv hervorzuheben ist, dass der zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill die aktive Unterstützung der EU-Kommission zu Gunsten des bestehenden Marktzugangs der liechtensteinischen Finanzplatzakteure zugesichert hat, solange die neuen EU-Rechtsakte formell noch nicht im EWR anwendbar sind", hebt Regierungschef Adrian Hasler hervor.
In Norwegen, Island und Liechtenstein kann nun jeweils die Zustimmung des nationalen Parlaments eingeholt werden. Regierungschef Adrian Hasler plant, den Landtag mit dem "ersten Paket" im Mai 2016 zu befassen. Wenn die parlamentarische Zustimmung in allen drei EWR/EFTA-Staaten vorliegt, können Norwegen, Island und Liechtenstein sowie die EU-Seite die EWR-Übernahmebeschlüsse des "ersten Pakets" unterzeichnen. Nach Abschluss aller nationalen Zustimmungsverfahren treten die EWR-Übernahmebeschlüsse in Kraft.
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