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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassung betreffend die Abänderung der Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den Personalverleih

Vaduz (ots/ikr) -

Die Sozialpartner stellten am 14. April 2016 bei der Regierung einen Antrag auf Abänderung und Verlängerung der Dauer der Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den Personalverleih.

Die Regierung leitete den Antrag aufgrund der Verordnung vom 17. Juli 2007 betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen an das Amt für Volkswirtschaft weiter. Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit vorliegen, macht das Amt für Volkswirtschaft heute die allgemein verbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Freitag, 27. Mai 2016. Der Verordnungstext ist auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Joachim Batliner, Amt für Volkswirtschaft.
T +423 236 76 64

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