ikr: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die vom Landtag anlässlich der ersten Lesung am 10. Juni 2016 aufgeworfenen Fragen betreffen im Wesentlichen die Neuausrichtung der Schutzraumpolitik der Regierung und die künftige Strategie des Zivilschutzes sowie ganz grundsätzlich die Bedeutung von Sicherheit und damit einhergehend die finanziellen Mittel für den Bevölkerungsschutz. Weiter wird in der Stellungnahme auch näher auf die geplanten Führungsorgane der Gemeinden eingegangen.
Die Regierung zeigt in ihrer Stellungnahme auf, dass in einer hochgradig vernetzten und dynamischen Welt, ungeachtet der zur Verfügung stehenden Mittel, nicht alle bevölkerungsschutzrelevanten Szenarien im Vorfeld prognostiziert und in Einsatzplänen abgebildet werden können. Der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und Notlagen ist vielmehr ein kontinuierlicher Prozess, in dem Vorbeugungs- und Bewältigungsmassnahmen periodisch an die sich stetig verändernden ökologischen, technologischen als auch gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen sind. Bei der Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes hat Liechtenstein neben der nach wie vor aktuellen Naturgefahrenprävention seinen Fokus vor allem auf die Optimierung einer allfälligen ausserordentlichen Lage im Gesundheitswesen sowie im Hinblick auf Versorgungsstörungen auf den Schutz kritischer Infrastrukturen zu richten.
Vor diesem Hintergrund weist die Regierung in der Stellungnahme darauf hin, dass die bei der vorgeschlagenen Neuausrichtung der Schutzbauten ausgewiesenen Minderaufwendungen nicht als Einsparungen zur Sanierung des Staatshaushalts zu verstehen sind, sondern als Beitrag an die absehbar wachsenden Aufwendungen in jenen Handlungsfeldern des Bevölkerungsschutzes, denen künftig im Sinne einer vorausschauenden Sicherheitspolitik gemäss den Erkenntnissen der Gefährdungsanalyse eine höhere Priorität einzuräumen ist.
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