ikr: Umsetzung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten (AIA) mit weiteren Partnerstaaten
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Oktober 2016 den Bericht und Antrag betreffend die Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) verabschiedet. Die Regierung schlägt dem Landtag einen massgeblichen Ausbau der Partnerjurisdiktionen für einen AIA ab dem Jahr 2018 mit Bezug auf Meldedaten ab dem 1. Januar 2017 vor.
Mit den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt der AIA auf Basis des gemeinsamen Meldestandards über das Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Dieses Abkommen ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und sieht einen ersten Austausch im Jahr 2017 vor.
Für weitere Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU soll der AIA über das MCAA und damit über das Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amts-hilfe in Steuersachen (MAK) umgesetzt werden.
Die Regierung hält sich bei der Umsetzung des AIA mit weiteren Staaten und Jurisdiktionen an die Eckpunkte der beschlossenen Finanzplatzstrategie. Als so genannter Early Adopter wird Liechtenstein nun in einem zweiten Schritt nach der EU den AIA mit einer weiteren Anzahl interessierter und geeigneter Partner umsetzen.
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Ministerium für Präsidiales und Finanzen
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