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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Budgetnachtrag betreffend die Kita-Finanzierung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2016 den Budgetnachtrag zum Voranschlag 2017 betreffend das Konto Nr. 540.366.00 (Kinder- und Jugendhilfe) genehmigt. Darin werden vom Ministerium für Gesellschaft zusätzlich CHF 300'000 für die Kita-Finanzierung beantragt.

Behebung der Ungleichbehandlung

Die Nachwahlbefragung zur Abstimmung der Initiative der Wirtschaftskammer "Familie und Beruf" welche durch das Liechtenstein-Institut durchgeführt wurde, zeigte auf, dass sich eine grosse Mehrheit der Befragten trotz der mehrheitlichen Ablehnung der Vorlage, für einen weiteren Ausbau der ausserhäuslichen Kinderbetreuung ausspricht. Im Gegensatz dazu hat das Einfrieren des Status Quo der Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung im Jahr 2011 dazu geführt, dass gewisse Einrichtungen gefördert werden und andere nicht. Das ist eine Ungleichbehandlung welche nach Ansicht des Ministeriums für Gesellschaft in einem ersten Schritt behoben werden soll.

Fehlbetrag muss finanziert werden

Der ursprünglich budgetierte Staatsbeitrag zur Subventionierung der Kindertagesstätten entsprach der Höhe des Vorjahres. Das Ergebnis der Volksabstimmung zur Initiative "Familie und Beruf" bedeutet, dass keine zusätzlichen Mittel aus der Familienausgleichskasse für die Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung zur Verfügung stehen. Wenn nun mit einem gleichbleibenden Staatsbeitrag eine höhere Anzahl Plätze finanziert werden muss und keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen, müsste der Elternbeitrag pro Betreuungstag stark angehoben werden. Das könnte insbesondere die etablierten Betreiber von Kindertagesstätten in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Das Ministerium für Gesellschaft klärt derzeit die Möglichkeiten einer Anpassung der Elternbeiträge insbesondere bei höheren Einkommen ab. Für die Lösung des Problemkreises rund um die Kindertagesstätten müssen sich alle Seiten bewegen. Aus diesem Grund beantragt die Regierung die Erhöhung der staatlichen Subventionen für die Kita-Einrichtungen um CHF 300'000.

Weiterentwicklung der familienpolitischen Massnahmen in grosser Runde

Neben dieser kurzfristigen technischen Behebung der Ungleichbehandlung der Kita-Betreiber ist das Ministerium für Gesellschaft derzeit damit beschäftigt, eine Bedürfnisabklärung bei den Betroffenen zu erstellen. Hierzu werden zur Zeit mit den verschiedenen Anspruchsgruppen Gespräche geführt. Ziel ist es, zeitnah mittels Umfrage die Wünsche und Bedürfnisse der direkt Betroffenen, nämlich der jungen Familien, zu erheben. Liegen diese Erkenntnisse vor, soll in grosser Runde mit allen Beteiligten über die Umsetzung konkreter Massnahmen gesprochen werden, wie die Vielfalt der verschiedenen Familienmodelle bestmöglich gefördert und unterstützt werden kann.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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