ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Revision der Schiedsgerichtsbarkeit
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2016 den Bericht und Antrag zur Revision der Zivilprozessordnung, der Jurisdiktionsnorm, des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches im Bereich des Schiedsrechts verabschiedet.
Mit dieser Teilrevision wird die Schiedsfähigkeit in Konsumenten- und Arbeitsrechtssachen neu geregelt. Die bisherige Regelung liess Schiedsvereinbarungen in Konsumentensachen nur für bereits entstandene Streitigkeiten zu und unterwarf diese zusätzlich noch weiteren erschwerenden Voraussetzungen, welche die Anwendung von Schiedsvereinbarungen für Konsumenten in der Praxis fast ganz ausschloss. Neu kann eine Schiedsvereinbarung auch für noch nicht entstandene Streitigkeiten abgeschlossen werden, wenn eine Beratung stattgefunden hat. In Arbeitsrechtssachen wird weiterhin eine Ausnahme für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder vorgesehen.
"Mit diesem Reformschritt soll die ursprünglich aus Österreich rezipierte und sehr restriktive Regelung der Schiedsgerichtsbarkeit in Konsumentensachen derart gelockert werden, dass Schiedsvereinbarungen unter Beibehaltung eines angemessenen Schutzmechanismus vereinfacht möglich sind," erklärte Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister Thomas Zwiefelhofer anlässlich der Verabschiedung der Stellungnahme.
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