ikr: Stellungnahme des Fürstenhauses zum Krankenversicherungsgesetz
Vaduz (ots/ikr) -
Der Erbprinz möchte mit dieser Pressemitteilung dem vielfach geäusserten Wunsch einer Stellungnahme des Fürstenhauses zum Streit über die Umsetzung der per Volksabstimmung beschlossenen Reform des Krankenversicherungsgesetzes nachkommen:
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird durch Steuermittel und gesetzlich festgelegte Pflichtbeiträge der Versicherten finanziert. Es sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein, dass die verantwortlichen Staatsorgane auch festlegen, nach welchen Regeln diese Steuermittel und Pflichtbeiträge eingesetzt werden. Allerdings vertritt die liechtensteinische Ärztekammer bzw. der Grossteil der liechtensteinischen Ärzteschaft den Standpunkt, dass sich mit 1. Januar 2017 alle Ärzte ausserhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung befinden und damit auch nicht gemäss dem per Volksabstimmung eingeführten Tarmed-Tarif abrechnen müssen. Falls dieser Standpunkt zu Schwierigkeiten für die Patienten bzw. Versicherten führen und eine Umsetzung der Krankenversicherungsreform behindern sollte, werden die verantwortlichen Staatsorgane rasch zusätzliche Massnahmen ergreifen müssen. Diese Massnahmen sollten im Interesse der Patienten bzw. Versicherten vor allem das Potential für Auslegungsstreitigkeiten beseitigen und die Umsetzung der Krankenversicherungsreform, insbesondere des Tarmed-Tarifs, sicherstellen.
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