ikr: Grundwasserschutzareal Äule-Neugüeter ist verfassungskonform
Vaduz (ots/ikr) -
Das Urteil zur Verordnung über das Grundwasserschutzareal "Äule-Neugüeter" in Balzers liegt vor. Der Staatsgerichtshof hat entschieden, dass die Verordnung weder verfassungs- noch staatsvertragswidrig ist.
Am 3. Mai 2016 wurde von der Regierung die Verordnung über das Grundwasserschutzareal "Äule-Neugüeter" erlassen. Vorausgegangen sind umfangreiche Abklärungen, Gespräche und Informationsveranstaltungen mit den verschiedenen involvierten Akteuren sowie den betroffenen Grundeigentümern. Das Gebiet "Äule-Neugüeter" weist aus hydrogeologischer Sicht die landesweit besten Eigenschaften zur Trinkwassergewinnung auf. Dieses Gebiet besitzt daher eine übergeordnete Bedeutung für die zukünftige Wasserversorgung von Balzers sowie für das ganze Land. Die Verordnung dient dem planerischen Schutz des Gebietes für eine zukünftige Trinkwassernutzung.
Die zentralen Elemente aller Schutzarealverordnungen sind das allgemeine Bauverbot und die bewilligungspflichtigen Ausnahmemöglichkeiten vom Bauverbot. Damit wird gewährleistet, dass im Falle eines Ausnahmeantrages die Regierung im Einvernehmen mit der Standortgemeinde eine Güterabwägung vornehmen und auf dieser Basis über eine Ausnahme oder Ablehnung entscheiden kann. Zudem können die notwendigen Auflagen definiert werden, die für den Schutz des öffentlichen Schutzgutes Grundwasser notwendig sind.
Der Staatsgerichtshof hält fest, dass die angefochtene Verordnung zwar das Schutzniveau im betroffenen Areal anhebt, dies aber in zurückhaltender Weise tut. Im vorliegenden Fall bestehe ein öffentliches Interesse und dieses sei sogar als besonders gewichtig einzustufen. Auch sei die Verhältnismässigkeit gegeben. Insgesamt kommt der Staatsgerichtshof zum Schluss, dass weder die Eigentumsgarantie noch das Rechtsgleichheitsgebot in unzulässiger Weise beschnitten wurden, weshalb auch in der bekämpften Verordnung keine Verletzung der Verfassung oder EMRK zu erblicken sei.
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