ikr: Abänderung der Messverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. April 2017 die Verordnung über das Messwesen abgeändert. Beschlossen wurde eine Änderung bei der Abgeltung von Kontrollen. Dabei wird die Vornahme der so genannten Nachschau als einer von drei Aspekten der nachträglichen Kontrolle im Sinne der schweizerischen Messmittelverordnung aus dem Entschädigungsregime des Eichmeisters gestrichen. Das Eidg. Institut für Messwesen METAS hatte im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Nachschau parallel und während der Prüfung der Messbeständigkeit (Eichung von Messmitteln) zu erfolgen hat. Die Abgeltung des Eichmeisters für diese Tätigkeit erfolgt somit durch die in der Eichgebührenverordnung festgelegten Gebührenansätze. Eine weitere Änderung ist rechtstechnischer Natur, indem sich die liechtensteinische Messverordnung künftig auf das Messgesetz aus dem Jahr 2011 und nicht mehr auf den Vorgängererlass aus dem Jahr 1977 abstützt. Die Abänderung der Verordnung ist für die Inhaber von Messmitteln und die Hersteller von Fertigpackungen kostenneutral.
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Ministerium für Gesellschaft
Peter Malin, Leiter Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
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