ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2017 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes erfolgt im Hinblick auf die geplante Übernahme der Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) in das EWR-Abkommen. Die Datenschutzgrundverordnung wird nach der Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar anwendbar sein und bedürfte grundsätzlich keiner weiteren nationalen Umsetzung. Die DSGVO enthält aber zahlreiche "Öffnungsklauseln", die den nationalen Gesetzgeber verpflichten bzw. berechtigen, bestimmte Aspekte gesetzlich näher zu regeln.
Mit der Datenschutzgrundverordnung werden die in der Datenschutzrichtlinie von 1995 verankerten Grundsätze zum Schutz der Privatsphäre aktualisiert und modernisiert. Der Einzelne soll mehr Kontrolle über seine personenbezogenen Daten haben und leichter auf diese Daten zugreifen können. Personenbezogene Daten sollen in einer stark vernetzten Welt geschützt werden, unabhängig davon, wohin sie übermittelt und wo sie verarbeitet oder gespeichert werden. Möchte ein Bürger nicht, dass seine Daten verarbeitet werden, so müssen die Daten gelöscht werden, wenn kein berechtigter Grund für deren Speicherung vorliegt.
Für Unternehmen soll der neue einheitliche europäische Rechtsrahmen neben mehr Rechtssicherheit vor allem geringere Kosten und weniger Verwaltungsaufwand generieren.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 28. Februar 2018.
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