ikr: Inkrafttreten des Versicherungsvertriebsgesetzes wird auf 1. Oktober 2018 verschoben
Vaduz (ots)
Die EU-Kommission hat in ihrer Sitzung vom 20. Dezember 2017 beschlossen, die Anwendung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (IDD) auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben. Um eine einheitliche Anwendung der neuen Vertriebsbestimmungen sicherzustellen, hat die EU-Kommission zugleich beschlossen, dass zwei Durchführungsverordnungen, die bereits im September erlassen worden sind, ebenfalls erst ab 1. Oktober 2018 angewandt werden sollen. Es handelt sich hierbei um die Durchführungsverordnungen zu Produktaufsicht und Lenkungsanforderungen sowie zu Informationsanforderungen und Wohlverhaltensregeln in Bezug auf Versicherungsanlageprodukte.
Herauszuheben ist in diesem Zusammenhang, dass sich an der Umsetzungsfrist der IDD in nationales Recht nichts geändert hat und der Stichtag 23. Februar 2018 nach wie vor von den nationalen Gesetzgebern einzuhalten ist. Liechtenstein kam dieser Verpflichtung fristgerecht nach, indem der Landtag in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2017 das Versicherungsvertriebsgesetz (VersVertG) verabschiedet hat. Um die Situation zu vermeiden, dass das Versicherungsvertriebsgesetz in Liechtenstein in Kraft tritt, bevor die IDD in der EU anwendbar ist, wurde die Regierung vom Landtag in Dezember ermächtigt, das Inkrafttreten des Versicherungsvertriebsgesetzes unter Berücksichtigung der Anwendbarkeit der Richtlinie (EU) 2016/97 mit Verordnung zu bestimmen. Die Regierung wird deshalb spätestens Anfang Februar 2018 das Inkrafttreten des Versicherungsvertriebsgesetzes auf den 1. Oktober 2018 festlegen. Damit werden die betroffenen Unternehmen in Liechtenstein rund ein halbes Jahr mehr Zeit bekommen, das im Dezember-Landtag verabschiedete Versicherungsvertriebsgesetz in die Praxis umzusetzen.
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