ikr: Übernahme der Datenschutzgrundverordnung in das EWR-Abkommen
Vaduz (ots/ikr) -
Der Gemeinsame EWR-Ausschuss hat am 6. Juli 2018 die Übernahme der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in das EWR-Abkommen beschlossen. Die DSGVO wird damit für die EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island am 20. Juli 2018 in Kraft treten und in Liechtenstein ab diesem Tag unmittelbar anwendbar.
Aufgrund der Übernahme der DSGVO in das EWR-Abkommen hat der Landtag im Juni die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) in erster Lesung behandelt. Die zweite Lesung wird im Oktober stattfinden. Das neue Datenschutzgesetz wird in Zukunft ergänzend zur DSGVO zur Anwendung kommen. Der Fokus des neuen datenschutzrechtlichen Rechtsrahmens liegt darauf, Bürgern eine bessere Kontrolle über ihre Daten zu geben und Unternehmen von Wettbewerbsgleichheit in Europa profitieren zu lassen.
Um der Datenschutzstelle ein Tätigwerden auf Basis der neuen DSGVO im Rahmen des EWR (Teilnahme am Europäischen Datenschutzausschuss und Tätigkeit als federführende Aufsichtsbehörde) bereits vor Inkrafttreten des totalrevidierten Datenschutzgesetzes zu ermöglichen, wird am 20. Juli 2018 auch eine vom Landtag im Juni beschlossene Anpassung des geltenden Datenschutzgesetzes als Übergangsgesetzgebung in Kraft treten.
Der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der DSGVO in das EWR-Abkommen wird bei Inkrafttreten im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt kundgemacht und ist dann unter https://www.gesetze.li/chrono/neueste-lgbl abrufbar.
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