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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stellungnahme der Regierung zur Abschaffung des Rotationsprinzips verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Zur Beantwortung der im Rahmen der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen hat die Regierung am 9. Oktober 2018 eine Stellungnahme betreffend die Abänderung der Verfassung sowie des Gesetzes über den Staatsgerichtshof verabschiedet.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesprojekt, das vom Landtag im September 2018 in erster Lesung behandelt wurde, soll das für den Einsatz von Ersatzrichtern beim Staatsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof vorgeschriebene Rotationsprinzip abgeschafft werden. So wird ein flexiblerer Einsatz der Ersatzrichter möglich. Damit werden die Verfahren vor dem Staatsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof wesentlich effizienter.

Kernpunkte der Stellungnahme

Die Abgeordneten sprachen sich im Rahmen der ersten Lesung für die Abschaffung des Rotationsprinzips aus und warfen nur wenige Fragen auf.

Die Regierung befasst sich in ihrer Stellungnahme insbesondere vertieft mit den Kriterien für den Einsatz von Ersatzrichtern. Ausserdem wird die Thematik der Kundmachung der Geschäftsordnungen der betroffenen Gerichte im Landesgesetzblatt noch einmal aufgegriffen.

Die zweite Lesung im Landtag soll im November erfolgen. Der neue Rechtsrahmen soll am 1. März 2019 in Kraft treten.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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