ikr: Fünfter Länderbericht Liechtensteins unter der UN-Antifolterkonvention
Vaduz (ots)
Seit bald dreissig Jahren ist Liechtenstein Vertragsstaat der UN-Antifolterkonvention und hat sich damit verpflichtet, jede Form von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verhindern.
Wie alle UN-Menschenrechtsübereinkommen sieht auch die UN-Antifolterkonvention vor, dass ein in Genf ansässiger Expertenausschuss die staatliche Umsetzung überprüft. Zu diesem Zweck müssen die Vertragsstaaten dem zuständigen Ausschuss alle vier Jahre einen Bericht einreichen, in dem sie über die Massnahmen informieren, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen haben.
Liechtenstein hat dem UN-Antifolterausschuss bisher vier Berichte zugestellt. Am 9. Dezember 2019 reichte Liechtenstein nun seinen fünften Länderbericht ein. Der Bericht informiert u.a. über die Neuausrichtung des liechtensteinischen Strafvollzugs, die Kompetenzen des nationalen Präventionsmechanismus, Verfahrensrechte, Freizeitgestaltung, medizinische Versorgung und Resozialisierung liechtensteinischer Inhaftierter, wie auch über die unfreiwillige Unterbringung von Patienten in Psychiatrie- oder Fürsorgeeinrichtungen.
Positiv hervorheben kann Liechtenstein insbesondere den Erlass eines Foltertatbestands im nationalen Strafrecht in Umsetzung einer Empfehlung des UN-Antifolterausschusses sowie die Gründung des Vereins für Menschenrechte im Jahr 2017. Auch die Verlegung des gesamten Strafvollzugs nach Österreich und des Entlassungsvollzugs in die Schweiz wird unter Hinweis auf die Einhaltung internationaler Standards für Inhaftierte detailliert dargestellt.
Nach Einreichung des Berichts wird der UN-Antifolterausschuss Liechtenstein für einen konstruktiven Dialog nach Genf einladen, in dem noch offene Fragen geklärt werden. Auf der Basis dieses Dialogs und des Länderberichts wird der Ausschuss schliesslich Empfehlungen an Liechtenstein erlassen, wie es seine aus der Konvention hervorgehenden Verpflichtungen künftig noch besser umsetzen kann.
Der Bericht ist auf der Internetseite des Amts für Auswärtige Angelegenheiten (www.aaa.llv.li) unter der Rubrik "Publikationen und Berichte > Berichte > Bekämpfung von Folter" verfügbar.
Kontakt:
Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Nuscha Wieczorek, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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