Bericht und Antrag zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14. Juli 2020 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) verabschiedet.
Die Gesetzesvorlage dient der Durchführung der EU-Verordnung (EU) 2015/760 über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF). Die Durchführung erfolgt durch die Anpassung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG). Die bezeichnete Verordnung ergänzt die Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) um eine spezifische Kategorie von AIF und legt für diese produktspezifische Regelungen fest, welche ergänzend zur AIFM-Richtlinie Anwendung finden.
Die Verordnung verfolgt das Ziel der Anlage von Kapital in langfristige Investitionsprojekte, wie z. B. in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Energieerzeugung und -verteilung, soziale Infrastruktur (Wohnungsbau, Krankenhäuser) etc., um die europäische Wirtschaft auf einen Pfad nachhaltigen und integrativen Wachstums zu führen. Dazu schafft sie eine neue Anlagekategorie von alternativen Investmentfonds. Soweit sie über die Zulassung nach der bezüglichen Verordnung verfügen, können diese Investmentfonds unter Einhaltung der spezifischen Anlagepolitik, Laufzeit und Transparenzvorschiften die Bezeichnung "europäische langfristige Investmentfonds" (ELTIF) verwenden. Unter dieser Bezeichnung ist der Vertrieb im EWR möglich. Dadurch werden für den Finanzmarkt und die Realwirtschaft neue Geschäftsmöglichkeiten ermöglicht und Wettbewerbsgleichheit mit anderen EWR-Mitgliedstaaten hergestellt.
Im Weiteren werden die zuständigen Aufsichtsbehörden zum Vollzug der bezüglichen Verordnung mit spezifischen Befugnissen und Sanktionsmassnahmen ausgestattet, um eine effiziente Aufsicht über ELTIF und deren Verwalter sowie einen angemessenen Anlegerschutz zu gewährleisten.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.
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