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Fürstentum Liechtenstein

Umgang mit COVID-19 am Arbeitsplatz

Vaduz (ots)

Gemäss der Covid-19-Verordnung müssen Arbeitgeber die Arbeitsumgebung durch Abstands- und Hygienemassnahmen so gestalten, dass eine Ansteckung extrem unwahrscheinlich ist. Dabei ersetzen Tests die Abstands- und Hygienemassnahmen nicht. In den letzten Tagen hat sich die Zahl der Quarantäneanordnungen aufgrund von engen Kontakten im Arbeitsumfeld vervielfacht. Daher hat das Amt für Gesundheit über die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer sowie über die Wirtschaftskammer Liechtenstein die Arbeitgeber über die wichtigsten Punkte dazu informiert.

Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 104 laborbestätigte Fälle (Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurden zwei zusätzliche Fälle gemeldet. Bisher trat ein Todesfall im Zusammenhang mit einer laborbestätigten COVID-19-Erkrankung auf. 96 erkrankte Personen sind in der Zwischenzeit wieder genesen. Für weitere Informationen wird auf die Homepage www.regierung.li/coronavirus sowie auf www.hebensorg.li verwiesen.

Vorgehen bei einer positiv getesteten Person

Für jede positiv getesteten Person wird eine Isolation von zehn Tagen angeordnet. Mit dem Contact Tracing werden die engen Kontakte dieser Person ermittelt. Das sind diejenigen Menschen, mit denen bis zu zwei Tage vor dem Ausbruch von Krankheitssymptomen ein Kontakt von länger als zusammengezählt 15 Minuten bei weniger als 1.5 Meter Abstand stattgefunden hat. Für diese Personen wird eine Quarantäne von ebenfalls zehn Tagen angeordnet.

Verhalten während der Quarantäne

Personen in Quarantäne dürfen nur auf amtliche Anordnung ihr Quarantänequartier für einen Covid-19-Test verlassen. Dies geschieht nur, wenn bei jemandem Krankheitssymptome auftreten.

Kontaktpersonen von engen Kontakten

Kontaktpersonen von den genannten engen Kontakten müssen - wie alle anderen Menschen auch - ihren Gesundheitszustand beobachten und sich bei Krankheitssymptomen bei der Testhotline melden.

Vorgehen gilt auch für den privaten Bereich

Selbstverständlich gilt das beschriebene Vorgehen auch für den privaten Bereich. Wenn beispielsweise jemand kurz nach einem privaten Anlass positiv auf das Coronavirus getestet wird, wird für alle engen Kontaktpersonen eine 10-tägige Quarantäne angeordnet. Dies kann einen grossen Teil der Teilnehmer eines Anlasses betreffen, falls die Abstandsregeln nicht eingehalten worden sind.

Covid-19-Tests an den liechtensteinischen Schulen

Ab der nächsten Woche werden Covid-19-Tests an den öffentlichen Schulen durchgeführt. Eine Teilnahme an den Tests ist freiwillig. Es bedarf einer Zustimmung der Eltern und der Schülerin bzw. des Schülers, welche jederzeit widerrufen werden kann. Knapp ein Viertel der Schülerinnen und Schüler haben sich zur Teilnahme bereit erklärt. Vorgesehen sind Tests in den nächsten fünf Wochen bis zu den Herbstferien.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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