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Fürstentum Liechtenstein

Coronavirus: Regierung ruft nach wie vor zu grösster Vorsicht auf

Vaduz (ots)

In den vergangenen Tagen ist die Zahl der Coronavirus-Infizierten in den Nachbarstaaten in die Höhe geschnellt. Die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung muss immer wieder ergänzt werden. So besteht seit dieser Woche auch eine Quarantäne-Pflicht für Reiserückkehrer aus Wien. Zahlreiche Länder mussten bereits wieder strengere Massnahmen ergreifen. Die Regierung appelliert daher an die Bevölkerung und ruft zu grösster Vorsicht auf.

Die Situation in Liechtenstein und dem angrenzenden Ausland ist gegenwärtig noch relativ ruhig. Dennoch wurden in den letzten Wochen positive Fälle gemeldet. Bislang liegen in Liechtenstein insgesamt 111 laborbestätigte Fälle vor. Regierungsrat Mauro Pedrazzini und Regierungsrätin Dominique Hasler informierten anlässlich einer Medienorientierung über die aktuelle Situation.

Dringender Appell an die Bevölkerung

Die Regierung bittet die Bevölkerung dringend, dass sie alle Massnahmen und Schutzkonzepte einhält, unnötige Sozialkontakte meidet und überall so gut als möglich auf Abstand achtet und die seit Monaten propagierten Hygienemassnahmen einhält. Eine mögliche zweite Welle stellt eine Gefahr für das Gesundheitsweisen und die Wirtschaft dar. Zudem sind auch Geschäftszweige ausserhalb des Gesundheitsbereichs, mitunter kritische Infrastruktur, aufgrund von Isolations- und Quarantäne-Massnahmen durch Corona-bedingte Absenzen gefährdet. Bei einem rasanten Anstieg der Infektionszahlen werden einschneidende Massnahmen erneut unausweichlich. Daher ruft die Regierung die Bevölkerung auf, die Herausforderungen der kommenden Monate mit der gleichen Disziplin und Rücksicht wie im Frühjahr gemeinsam zu meistern.

Zurückhaltung auch bei privaten Anlässen

Für öffentliche Veranstaltungen sowie für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe gelten weiterhin strenge Vorgaben. Schutzkonzepte müssen erarbeitet und um- beziehungsweise durchgesetzt werden. Entscheidend sind Massnahmen betreffend Hygiene und Abstand. Eine Unterschreitung des Abstands von 1.5 Metern ist zulässig, wenn geeignete Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Gesichtsmaske oder das Anbringen zweckmässiger Abschrankungen bzw. Trennwände vorgesehen werden. Für private Veranstaltungen wie Familienanlässe muss weiterhin kein Schutzkonzept erarbeitet werden, alle Personen sind jedoch gehalten, die Vorgaben bezüglich Hygiene und Verhalten zu beachten. Die Regierung empfiehlt aufgrund der drohenden Situation Zurückhaltung bei privaten Anlässen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei privaten Anlässen die Vorsicht sehr oft vernachlässigt wird.

Verhaltens- und Hygieneregeln werden uns noch länger begleiten Die beste Prävention ist nach wie vor eine strikte Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln. Nebst dem Halten eines Mindestabstands von 1.5 Metern kommt der Handhygiene weiterhin eine entscheidende Bedeutung zu. Gerade zu Beginn der Erkältungssaison ist es wichtig, sich diese Verhaltensweisen wieder in Erinnerung zu rufen. Hände sollten regelmässig gründlich gewaschen oder desinfiziert werden. Auf Berührungen wie das Händeschütteln soll verzichtet werden und es sollte nicht in die Hände sondern in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch geniest oder gehustet werden. Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung (Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen), Fieber oder plötzlichem Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben, die Testhotline unter +423 235 45 32 anrufen und einen Test machen.

Umsetzung in den Schulen

Die Schutzkonzepte der Schulen haben sich bewährt. Die Schulleitungen und Lehrpersonen leisten nach wie vor einen grossen Einsatz in Bezug auf die Umsetzung der Schutzkonzepte. Weil im Herbst tendenziell Grippeerkrankungen zunehmen, wurde neu ein Merkblatt für Eltern erstellt, wie sie sich verhalten sollen, wenn ihr Kind Krankheitssymptome zeigt. Gemäss dem Merkblatt dürfen Schülerinnen und Schüler mit Schnupfen, ohne weitere Krankheitssymptome die Schule besuchen. Bei Vorliegen der oben beschriebenen Symptome ist hingegen die Testhotline zu kontaktieren und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Zudem hat eine Arbeitsgruppe des Schulamtes die Arbeit aufgenommen, um Rahmenbedingungen für das Lernen "unabhängig von Zeit und Raum" zu erarbeiten. Dies, da der Fernunterricht punktuell aufgrund von Quarantänefällen weiterhin Anwendung findet.

Berufswahlprozess 2020

Bislang konnten, mit Ausnahme der BerufsCHECK Woche, sämtliche weiteren Angebote wie Schnupperangebote, Tagespraktika und Infotage in teilweise reduzierter Form durchgeführt werden. Zudem organisierte das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zusammen mit dem Schulamt und den Wirtschaftsverbänden eine Inforeihe für die Eltern der 4. Klassen der Ober- und Realschule. Hierbei konnte aufgezeigt werden, dass der Berufswahlprozess eingehalten werden kann und das Lehrstellenangebot für Lehrbeginn Sommer 2021 mit rund 380 freien Lehrstellen in etwa dem Vorjahr entspricht. Am 25. und 26. September 2020 finden die 6. Berufs- und Infotage im SAL in Schaan mit Schutzkonzept statt. Insgesamt sind 44 Aussteller aus den Bereichen Brückenangebote, duale Berufsbildung und Höhere Berufsbildung sowie dem Hochschulbereich an den diesjährigen Berufs- und Bildungstagen vertreten.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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