Regierung verabschiedet Stellungnahme betreffend Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV aufgeworfenen Fragen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2020 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Von Gesetzes wegen hat die Regierung mindestens alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der AHV über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum erstellen zu lassen und das Ergebnis dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Das von der Regierung in Auftrag gegebene und dem Landtag zur Kenntnis gebrachte Gutachten kommt zum Schluss, dass Handlungsbedarf besteht.
Beitragssatzerhöhung, Einmaleinlage und Reduktion der FAK Beiträge als Ausgleich
Die Regierung hat mit Bericht und Antrag Nr. 92/2020 vorgeschlagen, den Beitragssatz ab dem 1. Januar 2024 von 8.1% auf 8.7 % zu erhöhen und per Ende 2020 eine Einmaleinlage von CHF 100 Mio. aus dem Staatsvermögen in den AHV-Fonds zu tätigen. Mit dem vorgeschlagenen Massnahmenbündel kann das Verhältnis von Fondsvermögen zu Jahresausgabe im Rahmen der Modellannahmen per Ende 2038 von 4.26 (ohne Massnahmen) auf 5.22 verbessert und somit über die gesetzlich vorgeschriebenen Zielgrösse von mindestens fünf Jahresausgaben angehoben werden. Die aufgrund der Beitragserhöhung resultierende Mehrbelastung soll teilweise mit einer Reduktion der Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) ausgeglichen werden.
In ihrer Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung am 1. Oktober 2020 vom Landtag aufgeworfenen Fragen. Das Massnahmenbündel wurde gegenüber der ersten Lesung nicht abgeändert, lediglich das Inkrafttreten der Beitragserhöhung wurde in der Gesetzesvorlage auf den 1. Januar 2024 angepasst.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden.
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