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Fürstentum Liechtenstein

Restaurants und Bars dürfen mit strikten Auflagen wieder öffnen

Vaduz (ots)

Die Covid-19-Fallzahlen in Liechtenstein sind nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Das exponentielle Wachstum konnte aufgrund der strikten Massnahmen aber verlassen werden. Die Regierung lässt die Schliessung von Restaurants und Barbetrieben daher wie vorgesehen auslaufen. Neu gilt eine Sperrstunde ab 23:00 Uhr. Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist weiterhin untersagt.

Da sich das exponentielle Wachstum der Covid-19-Fallzahlen aufgrund der ergriffenen Massnahmen auf einen linearen Verlauf reduziert hat, lässt die Regierung die im letzten Monat befristet verordnete Schliessung der Gastronomiebetriebe am 29. November 2020 auslaufen. Ab Montag, 30. November 2020 dürfen Restaurants und Barbetriebe unter strikten Auflagen wieder öffnen.

Gleiche Auflagen wie vor der Schliessung

Für den Betrieb von Restaurants und Bars gelten die gleichen strengen Auflagen wie vor der Schliessung. Die maximale Grösse der Gästegruppe pro Tisch wird wiederum auf sechs Personen festgelegt und zwischen den Gästegruppen muss mindestens ein Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden. Die Konsumation darf nur sitzend erfolgen. Das Personal muss im Gästebereich Masken tragen. Mit Kontrollen wird die Umsetzung dieser Massnahmen systematisch überprüft. Neu gilt eine Sperrstunde ab 23:00 Uhr. Zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr müssen Restaurants und Bars geschlossen bleiben.

Ausgelassenes Feiern fehl am Platz

Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen sowie die Durchführung von Tanzveranstaltungen bleibt untersagt. Ebenso gilt das Konsumationsverbot an Veranstaltungen weiterhin. An Veranstaltungen treffen in der Regel viele Menschen aufeinander und die Einhaltung der Bestimmungen, wie sie für die Gastronomie gelten, sowie die Kontrollen sind schwieriger zu bewerkstelligen. Auch im privaten Bereich gilt weiterhin Zurückhaltung. Weiterhin sind private Veranstaltungen ohne Schutzkonzept nur bis zu einer Obergrenze von zehn teilnehmenden Personen möglich. Grössere private Veranstaltungen müssen die gleichen Bedingungen erfüllen wie öffentliche Veranstaltungen. Insbesondere müssen der Abstand von 1.5 Metern gewahrt und in Innenräumen Masken getragen werden. Zudem dürfen keine Speisen oder Getränke konsumiert werden.

Zu früh für Entwarnung

Die Fallzahlen sind immer noch hoch. Die umfassenden Schutzmassnahmen für alle Betriebe und Veranstaltungen sowie die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen bleiben daher unverändert. Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus ist eine konsequente Einhaltung der Schutzmassnahmen auch im privaten Bereich unabdingbar. Die Regierung ersucht alle Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin um Zurückhaltung beim Wahrnehmen von Treffen, um Einhaltung des Mindestabstandes oder - wo dies nicht möglich ist - um das Tragen einer Maske. Zudem ruft sie die wichtigen Hygienemassnahmen in Erinnerung. Die nächsten Wochen sind entscheidend, wie in Liechtenstein Weihnachten gefeiert werden kann.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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