Vernehmlassungsbericht betreffend Stärkung des Opferschutzes und Bereinigungen im Strafrecht verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. Juli 2021 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Staatsanwaltschaftsgesetzes verabschiedet.
Mit dieser Vorlage werden einerseits redaktionelle Fehler, die im Zuge früherer Gesetzesrevisionen entstanden sind, korrigiert und punktuell inhaltliche Unstimmigkeiten bereinigt. Andererseits werden in der Strafprozessordnung verschiedene Änderungen analog der österreichischen Rezeptionsvorlage vorgenommen, die bislang noch nicht in Liechtenstein nachvollzogen worden sind. Ziel dieser Abänderungen ist eine Vereinfachung bzw. Beschleunigung des Strafverfahrens.
Darüber hinaus soll auch ein Ausbau des Opferschutzes erfolgen. Opfer einer Straftat, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen künftig zwingend durch einen geeigneten Sachverständigen - im Regelfall einen Kinder- bzw. Jugendpsychologen - einvernommen werden. Opfer sollen zudem die Möglichkeit erhalten, die Einvernahme und Dolmetscherleistungen durch eine Person des gleichen Geschlechts zu verlangen. Bei der Zusammensetzung des Gerichts soll sichergestellt sein, dass zumindest ein Richter oder eine Richterin dem Geschlecht des Opfers der strafbaren Handlung angehört.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 5. Oktober 2021.
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