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Fürstentum Liechtenstein

COVID-19: Situation lässt Lockerungen zu

Vaduz (ots)

Die Regierung hebt die Kontaktquarantäne auf Freitag, 4. Februar auf. Erkrankte Personen müssen weiterhin für mindestens fünf Tage in Isolation. Die Aufhebung weiterer Massnahmen wird in enger zeitlicher wie inhaltlicher Abstimmung mit der Schweiz erfolgen. Mit dem nächsten Lockerungsschritt wird jedenfalls auch die Maskentragpflicht angepasst, wenn die Situation im Gesundheitssystem dies zulässt.

Die Covid-19-Fallzahlen bewegen sich weiterhin auf sehr hohem Niveau. Derzeit sind im Schnitt der letzten sieben Tage 131.7 Fälle pro Tag zu verzeichnen und die 7-Tages-Inzidenz hochgerechnet auf 100'000 Einwohner beläuft sich auf 2'355. Der bisherige Höchstwert bei der 7-Tages-Inzidenz wurde in Liechtenstein mit 2'393 Fällen am 29. Januar 2022 erreicht.

Die hohen Fallzahlen führen zu einer deutlichen Zunahme des Aufwands in der Teststrasse, im Labor sowie beim Contact Tracing. Zudem stellen die Ausfälle aufgrund von Isolation und Quarantäne eine Herausforderung für Unternehmen und Institutionen dar. Es hat sich aber gezeigt, dass bisherige Erkrankungen mit der Omikron-Variante scheinbar milder verlaufen als mit der Delta-Variante und deshalb trotz hoher Fallzahlen keine Überlastung der Intensivstationen zu sehen ist. Entsprechend bewegen sich die Hospitalisationen auf tiefem Niveau und die Auslastung der Intensivstationen in der Schweiz hat abgenommen. Grund dafür dürfte auch die hohe Immunität der Bevölkerung durch die Impfung und frühere Erkrankungen sein.

Auch wenn die Pandemie noch weiter andauert, verdichten sich die Anzeichen, dass die akute Krise und damit die Zeit von einschneidenden Massnahmen zu Ende gehen kann und die endemische Phase beginnen wird. Diese vorteilhafte Situation erlaubt früher als erwartet weitere Lockerungen. Gleichwohl ist weiterhin Vorsicht geboten. Um weitere Massnahmen aufheben zu können, sollte der Höhepunkt des epidemiologischen Geschehens überwunden sein. Zudem sollten wie bei der Öffnung im vergangenen Jahr Lockerungsschritte kontrolliert erfolgen, um mögliche negative Auswirkungen abfangen zu können.

Aufhebung der Kontaktquarantäne, Beibehalten der Isolation

Bislang mussten enge Kontaktpersonen von erkrankten Personen für fünf Tage in Quarantäne, wenn sie im selben Haushalt leben oder in intimen Kontakt gestanden sind. Die Quarantänepflicht wird auf Freitag, 4. Februar aufgehoben. Personen, die sich derzeit in Quarantäne befinden, können diese am 4. Februar also beenden. Für die Beendigung ist kein negatives Testresultat notwendig.

Erkrankte Personen müssen weiterhin für mindestens fünf Tage in Isolation. Diese kann erst beendet werden, wenn die erkrankte Person für mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Lockerung der Zertifikatspflicht und weiterer Massnahmen in Abstimmung mit der Schweiz

Der Schweizer Bundesrat hat am 2. Februar die Aufhebung der Massnahmen in zwei verschiedenen Varianten vorgeschlagen. Die Kantone können sich bis am 9. Februar dazu äussern. Die Regierung wird die Zertifikatspflicht und weitere Massnahmen in enger inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung mit der Schweiz aufheben. Von dieser Anpassung sollen die Gastronomie, Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport sowie Veranstaltungen im Freien und in Innenräumen und damit auch das gesellschaftliche Leben profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass sich die derzeit vorteilhafte Situation weiter verbessert.

Anpassung bei der Maskentragpflicht

Zeitgleich mit dem nächsten Lockerungsschritt soll jedenfalls auch die Maskentragpflicht angepasst werden. Die Altersgrenze soll zumindest wieder angehoben werden, damit Kinder vor ihrem 12. Geburtstag von der Maskentragepflicht ausgenommen sind. Zudem wird eine gänzliche Aufhebung der Maskentragpflicht für verschiedene Bereiche geprüft.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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