Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1238 2019 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 24. Mai 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1238 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (EWR-Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt-Durchführungsgesetz; EWR-PEPP-DG) verabschiedet.
Mit dem Erlass der Verordnung (EU) 2019/1238, wurde die rechtliche Grundlage für ein neues Altersvorsorgeprodukt, das sogenannte Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) geschaffen. Mit dem PEPP soll das Angebot an privaten Altersvorsorgeprodukten erweitert, der Wettbewerb am europäischen Markt gestärkt und dem Schutz der Sparer durch Informations- und Vertriebsvorschriften Rechnung getragen werden. Die Verordnung dient ausserdem dazu, die wesentlichen Eckpunkte, insbesondere hinsichtlich der Zulassung, der Anlagepolitik, des Vertriebs, des Anbieterwechsels sowie der grenzüberschreitenden Bereitstellung und Mitnahmefähigkeit der PEPPs zu vereinheitlichen. Ferner sieht die PEPP-Verordnung eine prudentielle Aufsicht durch die nationalen Aufsichtsbehörden vor.
Der Erlass des EWR-PEPP-DG dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1238 in Liechtenstein. Gleichzeitig erfordert dies auch eine Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG).
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 16. August 2022.
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