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Fürstentum Liechtenstein

Der IBK-Kleinprojektefonds fördert Begegnung und Austausch über die Grenzen hinweg in der Bodenseeregion

Vaduz (ots)

Die Länder und Kantone der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) fördern mit dem IBK-Kleinprojektefonds in den Jahren 2022 bis 2028 grenzüberschreitende Begegnungs- und Austauschprojekte u.a. aus den Bereichen Kultur, Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung.

Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation aus dem Nachbarland ein Vorhaben planen, können wieder Fördermittel für Begegnungsprojekte bei der IBK beantragen. Eine internationale Jury der IBK entscheidet mehrfach im Jahr über die Anträge.

Der IBK-Kleinprojektefonds besteht aus zwei Förderkategorien mit je eigenem Reglement: IBK-Begegnungsprojekte und Interreg-Kleinprojekte. Die Fördermittel stammen aus dem gemeinsamen Budget der IBK-Mitgliedsländer bzw. dem Interreg-Programm "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein".

Kleine Begegnungsprojekte werden mit bis zu EUR 2'500 aus Mitteln der IBK-Mitgliedsländer unterstützt, beispielsweise gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzüberschreitenden Themen. Für eine Förderung der Begegnungsprojekte ist entscheidend, dass Projektpartner aus mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes zusammenarbeiten. Dazu zählen das Fürstentum Liechtenstein, in der Schweiz die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten. Die nächste Einreichfrist ist am 30. September 2022.

Bei den Interreg-Kleinprojekten liegt der Fokus auf langfristigen Kooperationen mit dauerhafter Wirkung im Gebiet des Interreg-Programms. Die Förderhöchstsumme pro Projekt beträgt EUR 25'000. Die neue Förderperiode Interreg VI startet im Herbst 2022. Einreichfrist für Anträge ist voraussichtlich der 31. Oktober 2022. Das Gebiet des Interreg-Programms umfasst zusätzlich zum IBK-Gebiet die Landkreise Lörrach, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen und Waldshut, das Allgäu und die Kantone Aargau, Glarus und Graubünden.

Weitere Informationen können beim Amt für Kultur, Peter-Kaiser-Platz 2, 9490 Vaduz, Telefon +423 236 63 52, E-Mail: kulturschaffen@llv.li angefordert werden und stehen auf der IBK-Homepage www.bodenseekonferenz.org zu Verfügung.

Pressekontakt:

Kontakt:
Amt für Kultur
Sonja Näscher
Kulturschaffen@llv.li
T +423 236 63 52

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