Stellungnahme zur Abänderung des Heimatschriftengesetzes, Personenfreizügigkeitsgesetzes und des Ausländergesetzes verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Stellungnahme zur Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HschG), des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG) sowie des Ausländergesetzes (AuG) zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1157 zu Handen des Landtags verabschiedet.
Mit der Verordnung (EU) 2019/1157 werden die Sicherheitsstandards für Personalausweise von EU-Bürgern und für Aufenthaltsdokumente, die EU-Bürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, erhöht. Die Identitätskarte und die Aufenthaltsausweise Liechtensteins erfüllen die Anforderungen der EU-Verordnung bereits weitgehend. Dennoch sind sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht Anpassungen notwendig. Die Teilrevision des HSchG dient der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Einführung der biometrischen Identitätskarte.
Mit der Stellungnahme beantwortet Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden. Diese betreffen vor allem die Anschaffungskosten der neuen Kartenrohlinge, die Gültigkeitsdauer bzw. die Auslaufregelungen für die Identitätskarte sowie die auf der Identitätskarte und deren Speicherchip enthaltenen Daten.
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