Regierung beschliesst Anpassung der Ergänzungsleistungsverordnung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Oktober eine Abänderung der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung beschlossen, wodurch die Pauschale für die Prämien an die obligatorische Krankenversicherung erhöht wurde.
Ergänzungsleistungen zu AHV- und IV-Renten werden ausgerichtet, wenn eine versicherte Person die minimalen Lebenskosten nicht aus den Renten und dem übrigen Einkommen decken kann. Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anrechenbaren Einnahmen und den anerkannten Ausgaben. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, wird die Differenz als Ergänzungsleistung bis zu einem festgelegten Höchstbetrag ausgerichtet. Hierbei werden unter anderem die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung anerkannt.
Aufgrund des Anstiegs der Prämien für die Krankenpflegeversicherung im Jahr 2024 erhöht sich der Betrag, den Bezüger von Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung selber tragen müssen, um 94 Franken. Aus diesem Grund wurde die Pauschaule in Art. 20 ELV, welche bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen als Ausgaben anerkannt werden, auf 1'390 Franken (bei Erwachsenen) bzw. auf 695 Franken (bei Jugendlichen) erhöht.
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