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Fürstentum Liechtenstein

Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend Totalrevision des Luftfahrtgesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Oktober 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz, LFG) zuhanden des Landtags verabschiedet.

Seit der Schaffung des Gesetzes vom 15. Mai 2002 über die Luftfahrt verfügt Liechtenstein über ein nationales Luftfahrtgesetz, das insbesondere der Umsetzung und Durchführung der EWR-Rechtsvorschriften im Bereich Zivilluftfahrt dient. Das geltende Luftfahrtgesetz zeigt sich heute im Vergleich zur ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 2002 materiell betrachtet weitgehend unverändert. Bei den im Bereich der Zivilluftfahrt anwendbaren EWR-Rechtsvorschriften haben sich jedoch zwischenzeitlich Änderungen ergeben und auch die Bezeichnung der national zuständigen Amtsstelle entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten.

Im Weiteren soll auch die Rolle des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) als zuständige Luftfahrtbehörde für Liechtenstein, welche sich aufgrund der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit der schweizerischen und der liechtensteinischen Behörden im Bereich der Zivilluftfahrt ergibt, im neuen Luftfahrtgesetz abgebildet werden. Die besonderen Verpflichtungen Liechtensteins aufgrund des EWR-Abkommens werden dabei berücksichtigt.

Mit der Vorlage zur Totalrevision des Luftfahrtgesetzes wird somit insgesamt das Luftfahrtgesetz an die aktuellen Gegebenheiten sowohl mit Blick auf die anwendbaren EWR-Rechtsvorschriften als auch mit Blick auf die für die Durchführung der Luftfahrtgesetzgebung zuständigen Behörden angepasst.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li

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