Ergänzungskredit für Neubau des Landesspitals beantragt
Vaduz (ots)
In ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend Ergänzungskredite für den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals verabschiedet. Um das grundlegend überarbeitete und redimensionierte Bauprojekt "Inspira II" umsetzen zu können, ist ein Ergänzungskredit von 6.0 Mio. Franken notwendig. Optional sind hingegen die Teilprojekte Pandemievorkehrungen (0.6 Mio. Franken), Geburtenstation (1.0 Mio. Franken) und Fassaden-Photovoltaik-Anlagen (1.7 Mio. Franken). Sofern alle Elemente umgesetzt werden sollen, sind zuzüglich zum aktuell zur Verfügung stehenden Kredit also gesamthaft 9.3 Mio. Franken notwendig. Die Behandlung der Vorlage ist in der März-Sitzung des Landtags vorgesehen.
Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Kostenüberschreitung von rund 21 Millionen Franken beim Neubau des Landesspitals hat der Steuerungsausschuss die Projektarbeiten im Frühling 2022 gestoppt. Nachdem eine Überprüfung zum Schluss gekommen ist, dass der im ursprünglichen Bericht und Antrag vorgesehene Neubau nicht im vom Stimmvolk gesprochenen Kreditrahmen umsetzbar ist, wurde dem Landtag im Frühling 2023 ein Variantenbericht vorgelegt. In diesem Zuge hat er die Regierung beauftragt, das bestehende Projekt "Inspira I" zu optimieren und eine Ergänzungskreditvorlage auszuarbeiten. Dabei seien die Anforderungen aus einer möglichen Pandemie sowie die Kosten für eine Geburtenstation zu berücksichtigen. Zudem wurde ein Vorschlag für eine Erweiterung der Photovoltaik-Anlagen gewünscht.
Deutlich niedrigere Ergänzung notwendig
Auf Grundlage der Überprüfung und Plausibilisierung des damals vorliegenden Projekts hatte die Regierung in Aussicht gestellt, dass der Ergänzungskredit exklusive Ausgaben für die Geburtenstation und die Fassaden-Photovoltaik-Anlagen sich zwischen 9.0 und 11.0 Mio. Franken bewegen würde. Dieses Ziel wurde nun deutlich unterboten, nachdem für die Umsetzung des Projekts ohne Zusatzkomponenten ein Ergänzungskredit von 6.0 Mio. Franken beantragt wird. Inklusive aller Zusatzelemente ist aktuell mit Kosten von 93.5 Mio. Franken zu rechnen, was 9.3 Mio. Franken über dem aktuell zur Verfügung stehenden Verpflichtungskredit liegt.
Einsparungen gegenüber dem ursprünglichen Projekt ergaben sich insbesondere durch eine Reduktion der Konstruktionsflächen um 19 Prozent und eine gesamthafte Flächeneinsparung. Optimierungen erfolgten ausserdem bei den tragenden Betonwänden und den Systemtrennwänden sowie durch eine Vereinfachung von Statik und Haustechnik. Der geplante Neubau soll wie im ursprünglichen Projekt 2019 vorgesehen nach wie vor über folgende Elemente verfügen: 43 Patientenzimmer, eine Notfallstation, zwei Operationsräume, eine Tagesklinik, eine Radiologie, eine zertifizierte Intermediate Care Unit, spezielle Räumlichkeiten für internistische Behandlungen und Funktionsdiagnostik sowie eine Akut-Geriatrie innerhalb der interdisziplinären Bettenstation. Sowohl ein im Projekt einbezogener Spitalplaner als auch das Landesspital als zukünftige Nutzerin des Gebäudes haben die Funktionalität des optimierten Gebäudes bestätigt.
Bezug 2029 vorgesehen
Sofern der notwendige Ergänzungskredit für die Umsetzung des Projekts "Inspira II" genehmigt wird, könnte voraussichtlich im Spätsommer 2024 mit der weiteren Planung begonnen werden. Im Frühjahr 2029 könnte der Betrieb im Landesspital am neuen Standort erfolgen. Würde der Ergänzungskredit hingegen abgelehnt, müsste das Landesspital bis auf weiteres am jetzigen Standort in der nicht mehr zeitgemässen Infrastruktur verbleiben, was aus Sicht der Regierung keine wünschenswerte Option ist.
Landesspital soll Bauherr bleiben
Bislang hatte das Landesspital die Projektleitung und Bauherrschaft im Neubauprojekt. Im Zuge der Landtagsdiskussion wurde die Regierung beauftragt, zu prüfen, ob die Projektleitung neu bei der Stabsstelle Staatliche Liegenschaften innerhalb der Landesverwaltung angesiedelt werden könnte. Die Regierung kommt nach einer Überprüfung zum Schluss, dass die Erfolgsfaktoren für eine Umsetzung des Neubaus unabhängig davon gewährleistet werden können, ob die Ansiedlung der Projektleitung und Bauherrschaft beim Landesspital bleibt oder an die Stabsstelle für Staatliche Liegenschaften übergeht. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile beider Varianten kam sie zum Schluss, dass das Landesspital weiterhin als Bauherr fungieren soll.
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